Ein Rücktritt in die vorherige Klasse kann auf Wunsch und Antrag der Eltern und nach Absprache mit der Klassenlehrerin jederzeit im Schuljahr erfolgen, wenn die Eltern den Eindruck haben, dass ihr Kind in der jetzigen Klasse überfordert ist und sich dies auch in den Leistungen ausdrückt.
Ein Rücktritt kann aufgrund entsprechender Beobachtungen und Begründungen auch von der Lehrerin vorgeschlagen werden, die Entscheidung liegt bei den Eltern.