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Informationen zur Notbetreuung
Die Notbetreuung (bei uns von 7.45 bis 12.45 Uhr) dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
- Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Zu den o.g. „kritischen Infrastrukturen“ sind weitere Bereiche zu zählen, die notwendig sind zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung (Daseinsvorsorge), wie z.B. der Lebensmittelversorgung (Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und –handel).
Darüber hinaus sind Härtefallregelungen (wie z.B. etwa drohende Kündigung) zu berücksichtigen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Kinder werden in die Notbetreuung auch dann aufgenommen, wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der o.a. Berufsgruppen zu rechnen ist.
Sollten Sie in einer der o.g. Berufsgruppen tätig und dringend auf eine Notbetreuung angewiesen sein, benötigen wir unbedingt umgehend eine verbindliche Anmeldung. Bitte füllen Sie dazu den anliegenden Anmeldebogen aus und senden ihn entweder per Mail an:
Schulleitung@Oststadtschule-Wunstorf.de oder per Fax: 9020619.
Sie können den Anmeldebogen auch per Post übersenden.
Bitte denken Sie daran, dass wir im Rahmen des Gesundheitsschutzes nur in Kleinstgruppen betreuen dürfen. Nutzen sie die Betreuung wirklich nur in dringlichen Fällen! Scheuen sie dann aber nicht davor zurück, denn wir brauchen auch weiterhin gut funktionierende Systeme!